Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Dienstleistungen und Multimedia Produkte

§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen
(1) 54 Grad web+software solutions erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung eines Auf- bzw. Vertrages zwischen Kunden bzw. Reseller und 54 Grad web+software solutions gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die 54 Grad web+software solutions sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte der 54 Grad web+software solutions, die über den Inhalt des jeweiligen Auf- bzw. Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit der 54 Grad web+software solutions zu vereinbaren.
(4) Die 54 Grad web+software solutions ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde bzw. Reseller den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde bzw. Reseller fristgemäß, so ist die 54 Grad web+software solutions berechtigt, den Auf- bzw. Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Zustandekommen des Auf- bzw. Vertrages
(1) Der Auf- bzw. Vertrag über die Nutzung von 54 Grad web+software solutions-Diensten kommt mit der Zeichnung eines Kundenantrages bzw. der Gegenzeichnung eines Resellervertrages durch den Kunden bzw. die 54 Grad web+software solutions zustande.
(2) Die 54 Grad web+software solutions kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(3) Soweit die 54 Grad web+software solutions sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden bzw. Resellers. Ferner besteht zwischen den Kunden bzw. Resellern der 54 Grad web+software solutions kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

§ 3 Kündigung
(1) Bei Auf- bzw. Verträgen ohne Mindestmietzeiten gilt für den Kunden bzw. Reseller und die 54 Grad web+software solutions eine Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende des Monats. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Auf- bzw. Vertrag automatisch um einen Monat.
(2) Bei Auf- bzw. Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Auf- bzw. Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Das Auf- bzw. Vertragsverhältnis verlängert sich um die vereinbarte Zahlungsfrist, wenn nicht 4 Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Die Kündigung muss per Textform erfolgen.

§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Auf- bzw. Vertrag, einschließlich der Anlagen, des Kunden bzw. Resellers mit der 54 Grad web+software solutions.
(2) Die 54 Grad web+software solutions behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
(3) Soweit die 54 Grad web+software solutions unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, Besitz- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
(1) Der Kunde bzw. Reseller ist verpflichtet, die 54 Grad web+software solutions-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde bzw. Reseller der 54 Grad web+software solutions die entsprechenden Kosten zu erstatten;
(b) die Zugriffsmöglichkeit auf die 54 Grad web+software solutions-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(c) die 54 Grad web+software solutions-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikal-politischer oder radikal-religiöser oder sonstiger gesetzwidriger Inhalte zu nutzen;
(d) für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an 54 Grad web+software solutions-Dienstleistungen erforderlich sein sollten;
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(f) der 54 Grad web+software solutions erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(g) der 54 Grad web+software solutions entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
(h) der 54 Grad web+software solutions innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der 54 Grad web+software solutions geführt wird, anzuzeigen.
(2) Der Kunde trägt die presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über die 54 Grad web+software solutions-Dienste zugänglich macht.
(3) Verstößt der Kunde bzw. Reseller gegen die in § 5 Abs. 1 Pkt. (a) und (b) genannten Pflichten, ist die 54 Grad web+software solutions sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Auf- bzw. Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Die Kunden sind verpflichtet, sich an die allgemein üblichen Verhaltensregeln des Internets, die so genannte Netiquette, zu halten.

§ 6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der 54 Grad web+software solutions-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde bzw. Reseller diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
(3) Der Kunde bzw. Reseller hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der 54 Grad web+software solutions-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden bzw. Reseller zu entrichtenden Entgelte im Geschäftsfeld Webhosting (Server, Domains, etc.) und monatliche Servicepauschalen sind im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden. Für alle anderen Geschäftsfelder gelten die vereinbarten Zahlungsfristen.
(2) Alle Kommunikationskosten für Wartungsnutzung der 54 Grad web+software solutions-Dienste gehen zu Lasten des Kunden bzw. Resellers. Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden bzw. Reseller und der 54 Grad web+software solutions-Infrastruktur in Rechnung stellt.
(3) Sofern der Kunde bzw. Reseller nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist die 54 Grad web+software solutions berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
(4) Behauptet der Kunde bzw. Reseller, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er verantwortlich ist, so hat er dies nachzuweisen.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche der 54 Grad web+software solutions kann der Kunde bzw. Reseller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden bzw. Reseller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Auf- bzw. Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der 54 Grad web+software solutions die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der 54 Grad web+software solutions oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der 54 Grad web+software solutions autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat die 54 Grad web+software solutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von Serverdienstleistungen nicht garantiert werden kann. Sie berechtigen die 54 Grad web+software solutions, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von der 54 Grad web+software solutions liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die 54 Grad web+software solutions oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. Resellers ist die 54 Grad web+software solutions berechtigt, die bereitgestellten Dienste einzustellen. Der Kunde bzw. Reseller bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die 54 Grad web+software solutions außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass die 54 Grad web+software solutions eine höhere Zinslast nachweist.
(3) Kommt der Kunde bzw. Reseller für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann die 54 Grad web+software solutions das Auf- bzw. Vertragsverhältnis ohne eine Frist kündigen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der 54 Grad web+software solutions vorbehalten.

§ 10 Kundendienst
(1) Die 54 Grad web+software solutions wird Störungen Ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen.
(2) Zu diesem Zweck unterhält die 54 Grad web+software solutions eine Hotline, die in der Regel zu den Bürozeiten per E-Mail (info@54grad.de) erreicht werden kann.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der 54 Grad web+software solutions unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Auf- bzw. Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die 54 Grad web+software solutions seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Auf- bzw. Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich die 54 Grad web+software solutions Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die 54 Grad web+software solutions berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Die 54 Grad web+software solutions steht dafür ein, dass alle Personen, die von der 54 Grad web+software solutions mit der Abwicklung des Auf- bzw. Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
(5) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der 54 Grad web+software solutions-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.
(6) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde bzw. Reseller nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Auf- bzw. Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der 54 Grad web+software solutions wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Die 54 Grad web+software solutions haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen oder unter §8.2 beschriebene Umständen die Leistung der 54 Grad web+software solutions unterbleiben. Die 54 Grad web+software solutions haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden bzw. Reseller oder Dritten entstehen.
(3) Die 54 Grad web+software solutions haftet nicht für die über ihre Dienste verfügbaren Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der verantwortliche Urheber nicht rechtswidrig handelt, indem er die Informationen bereitstellt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von 54 Grad web+software solutions-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die 54 Grad web+software solutions,
(c) die Verwendung übermittelter Programme und Daten der 54 Grad web+software solutions,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der 54 Grad web+software solutions,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die 54 Grad web+software solutions nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 500 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(5) Der Kunde bzw. Reseller haftet für alle Folgen und Nachteile, die der 54 Grad web+software solutions oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der 54 Grad web+software solutions-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde bzw. Reseller seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Angelieferte Materialien die zur Weiterbearbeitung und Publizierung durch die 54 Grad web+software solutions bestimmt sind, werden seitens der 54 Grad web+software solutions nicht auf urheberrechtliche Verstöße geprüft. Hierfür zeichnet ausschließlich der Kunde verantwortlich.
(2) Bei Urheberrechtsverstößen, welche auf Grund von gelieferten Materialien an die 54 Grad web+software solutions herangetragen werden, wird der Auf- bzw. Vertragsnehmer alle Kosten für die Bearbeitung übernehmen.
(3) Das Urheberrecht aller durch die 54 Grad web+software solutions erstellten Produkte (ins besondere: Layouts, Konzepte, Source-Codes, Software, Internet-Dateien, Multimedia-Anwendungen, Datenbankwerke) bleibt gesetzlich bei der 54 Grad web+software solutions und darf im Zuge einer entsprechenden Nutzungslizenz verwendet werden. Der 54grad web+software solutions ist es erlaubt entsprechende Maßnahmen für die Einhaltung der vereinbarten Nutzungslizenz zu ergreifen.
(4) 54 Grad web+software solutions entwickelt seine Anwendungen nach den geltenden Internetstandards. Die 54 Grad web+software solutions weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu programmieren, dass Sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die aus der Nutzung des Produktes, wie z. B. Datenverlust, Arbeitsverzögerung, Verdienstausfall, etc., resultieren.
(5) Der Kunde erwirbt mit der Fertigstellung und Ausgleich der offenen Forderungen das Nutzungsrecht an den Inhalten und Konzepten ausschließlich im vereinbarten Nutzungsbereich (z.B. Internet). Weitere Nutzungsformen (Print, CD-ROM, etc.) müssen gesondert vereinbart werden.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Oldenburg (Niedersachsen), Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Auf- bzw. Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Auf- bzw. Vertrages ist der Sitz der 54 Grad web+software solutions.
(2) Auf Auf- bzw. Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Auf- bzw. Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der 54 Grad web+software solutions gebunden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarungen entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand 2011/01